Rückgabebedingungen im Einzelhandel nach Weihnachten

Januar 09, 2012 Kategorie - Allgemein

Nicht nur vor Weihnachten darf sich der Einzelhandel über einen guten Umsatz freuen, sondern auch in den Wochen nach dem Fest sind immer noch viele in Kauflaune und lösen entweder ihren Gutschein ein, oder aber tauschen auch Geschenke um. Nicht selten kommt es dazu, dass man etwas doppelt unter dem Weihnachtsbaum findet, oder das Geschenk nicht passt bzw. nicht gefällt. In einem solchen Fall geht es bei einem Umtausch immer darum, um welche Produktkategorie es sich handelt, denn auch hier gibt es rechtliche Bedingungen, an welche Kunde und die Unternehmen sich halten müssen.

Während man Elektrogeräte auch nach 6 Monaten noch schnell und ohne großen Nachweis bei einem Mangel umtauschen kann, muss man Bücher, Bekleidung und Spielzeug schnell wieder zurück in den Laden bringen, denn hier hat der Einzelhandel oft eine Frist von 14 Tagen gesetzt, in welchen die Produkte gegen den Kaufbeleg umgetauscht werden. Hierbei muss es nicht unbedingt der Kassenbon sein, sondern auch die Kreditkartenabrechnung kann man vorlegen. Der Einzelhandel ist nicht gezwungen Ware zu reklamieren, aber die meisten Unternehmen nutzen diesen Service um Kunden zu gewinnen und auch entsprechend am Markt auftreten zu können. Aus diesem Grund kann es beim Kauf von Geschenken auch ratsam sein, alle Bons beisammen zu halten, damit man diese im Notfall ausgeben kann.

Weihnachten ist eine wichtige Zeit für die Unternehmen und Bücher und Bekleidung werden immer noch gerne umgetauscht. Hält man sich an die Fristen, dann bekommt man das Geld entweder ausgezahlt oder aber kann sich ein anderes Produkt in einer neuen Farbe oder Größer aussuchen.

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