Pferdehaftpflicht im Rechtscheck

Januar 06, 2012 Kategorie - Privatrecht

Pferdebesitzer müssen eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen, um Ihr Vermögen zu schützen, denn Pferde können teure Schäden an Gegenständen und Personen verursachen. Die Angebote von diversen Versicherungsanbietern unterscheiden sich jedoch teils stark in ihren Leistungen. Bevor Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen sollten Sie sich daher über den Leistungsumfang, die Versicherungssummen und die Versicherungskosten verschiedener Anbieter informieren. Des Weiteren ist es wichtig, dass Ihnen bewusst ist, welche Leistungen Sie tatsächlich benötigen und welche die Versicherungskosten nur unnötig in die Höhe treiben.

Check der Leistungen

Nicht alle Menschen, die mit dem Pferd in Kontakt kommen, sind automatisch in der Haftpflichtversicherung berücksichtigt. So werden in vielen Versicherungen beispielsweise die Lebensgefährten des Versicherungsnehmers nicht versichert. Wenn Sie eine Pferdehaftpflicht Versicherung abschließen, achten Sie darauf, dass all die Menschen, die mit Ihrem Pferd in Kontakt kommen auch ausreichend versichert sind.

Abgesehen davon muss Ihr Pferd für Vereinszwecke und Vereinsveranstaltungen versichert sein, wenn des denn an solchen teilnimmt. Auch die Deckung von Auslandsaufenthalten sollte in den Leistungen enthalten sein, wenn Sie mit Ihrem Pferd in den Urlaub oder zu Internationalen Turnieren reisen möchten.

Deckungssumme und Selbstbeteiligung

Die Deckungssumme der unterschiedlichen Versicherungspolicen variiert von 1.000.000 Euro bis zu 15.000.000 Euro. Diese hohen Summen sind auch berechtigt, denn Pferde können aufgrund ihrer Kraft und ihres Temperaments sehr schnell einen hohen Schaden verursachen. Insbesondere der Schaden an Personen und eventueller Lohnausfall über einen langen Zeitraum sind besonders teure Versicherungsfälle. Es empfiehlt sich, eine Versicherungssumme von mindestens 3.000.000 Euro abzuschließen, da mit dieser Summe, die meisten Schadenssummen gedeckt werden können. Allerdings gibt es auch recht günstige Policen, die einen wesentlich höhere Deckungssumme bieten.

Ein weiteres wichtiges Kriterium der Pferdehaftpflichtversicherung ist letztendlich der Preis der Police. Bei einer Selbstbeteiligung zwischen 100 und 200 Euro ist der Versicherungspreis vergleichsweise gering. Sie sollten daher in Erwägung ziehen, eine Police mit Selbstbeteiligung abzuschließen. Zwar wird Ihnen bei Schadensfall eine einmalige Rechnung ausgestellt, allerdings lohnt dies sich meist, dank dem geringen Jahresbeitrag.

Tuning – Wie viel ist erlaubt?

Dezember 16, 2011 Kategorie - Allgemein

Unsachgemäßes Tuning kann teuer werden
Speziell die Tuningbegeisterten unter Ihnen können schnell einmal über die Grenzen des gesetzlich möglichen hinausschießen, so dass es bei einer Verkehrskontrolle übel zur Sache gehen kann. Hier spielt es erst einmal keine große Rolle ob Sie ein Auto Tunen wollen oder doch eher Ihren heiß geliebten Scooter. Denn sobald Sie Veränderungen vornehmen, sollte man darauf achten, ob man dies speziell vom TÜV her abnehmen lassen muss. Zudem sind diese Richtlinien nicht in jedem Land identisch, so dass Sie sich gründlichst überlegen sollten, wohin sie mit Ihrem getunten Auto bzw. Scooter fahren wollen.

Betrachtet man sich einmal das Auto Tuning, so sind die Regeln doch recht einfach. Veränderungen, wie zum Beispiel Klarglas Scheinwerfer oder auch Rückleuchten sind nicht abnahmepflichtig. Denn hierbei bekommen Sie bereits beim Kauf eine beigefügte ABE, wodurch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere überflüssig wird. Wollen Sie hingegen die Leistung des Motors oder von außen sichtbare Teile verändern, so bedarf es unbedingt der Kontrolle und Abnahme beim TÜV. Ist die Abnahme geglückt, so müssen Sie dies nur noch in Ihren Fahrzeugschein nachtragen lassen. Ansonsten droht Ihnen eine Erlischung der Betriebserlaubnis und bei einer plötzlichen Verkehrskontrolle besteht sogar die Gefahr der sofortigen Stilllegung des Wagens. Zudem besagt der Bußgeldkatalog, dass sowohl eine erhebliche Geldstrafe sowie Punkte in Flensburg fällig werden.

Beim Scooter Tuning ist es nicht viel anders. Auch hier dürfen Sie in erster Linie nur die Teile verbauen, die bereits über eine zulässige ABE verfügen. Alles andere muss nach dem Einbau dem TÜV vorgeführt werden, und dieser entscheidet dann, ob die von Ihnen vorgenommenen Umbauten noch legal und nicht gefährlich sind. Von farbigen Standlichtern, einer Unterbodenbeleuchtung oder gar scharfkantigen Riffelblechen sollten Sie hingegen die Finger lassen, da dies absolut unzulässig ist. Ansonsten drohen Geldstrafen und Punkte in Flensburg sowie einer eventuellen Stilllegung des Scooters.

Versuchter SM-Sex in den USA

November 30, 2011 Kategorie - Strafrecht

Erneut ist in den letzten Tagen das Thema Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Minderjährigen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Dafür hat ein Fall aus Deutschland und den USA gesorgt – ein Mann aus Baden-Württemberg wurde dort jetzt zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem er im Frühjahr 2011 im Internet Sex mit einer Elfjährigen bestellt hatte und daraufhin in die USA gereist war.

Dort wollte er das Opfer treffen, der 50-jährige Peter B. aus Baden-Württemberg hatte dazu nicht nur eine Videokamera im Gepäck mit der er das Opfer filmen wollte, auch Kondome, Fessel-Utensilien und ein Beruhigungsmittel hatte er dabei. Auf einer Website hatte er das Opfer zum SM-Sex gemietet und bereits 1200 Dollar dafür bezahlt. Zum Verhängnis wurde ihm nun, dass die Website von Ermittlern des US-Heimatschutzministeriums betrieben wurde. Die Ermittler wollten so Sexualstraftätern auf die Spur kommen. Nach seiner Einreise in die USA wurde B. daher festgenommen.

Nun kam es zum Prozess, B. bekannte sich schuldig, stellte sich jedoch als hilfsbereiten und mitfühlenden Menschen dar. Er hofft, seine Haftstrafe in Deutschland absitzen zu können und sich gleichzeitig einer psychologischen Behandlung unterziehen zu können.

Rechtlicher Hintergrund: in Deutschland wäre eine Website, wie die in den USA geschaltete, nicht erlaubt. Die Falle für mögliche Sexualstraftäter würde eine Anstiftung zur Straftat darstellen. Bei uns konzentrieren sich die Ermittlern daher auf die Beobachtung einschlägiger „echter“ Websites.

Kündigungsschutzprozess: Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung

September 29, 2011 Kategorie - Allgemein, Arbeits- und Sozialrecht

Der Ausspruch einer Kündigung ist für den Arbeitgeber nicht immer risikoarm. Denn generell hat ein Arbeitnehmer bei Einhaltung der gesetzlichen Fristen die Möglichkeit, in einem Kündigungsschutzprozess die Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung in Frage zu stellen und gerichtlich überprüfen zu lassen. Wird ein solcher Prozess angestrebt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich dem so genannten Annahmeverzugsrisiko ausgesetzt. Dieses Risiko bedeutet im Klartext, dass der Arbeitgeber – so sich herausstellen sollte, dass die Kündigung unwirksam gewesen ist – den gekündigten Arbeitnehmer weiterhin entlohnen muss, obschon die im Vertrag festgesetzte Kündigungsfrist bereits verstrichen ist.

Read more…