Versuchter SM-Sex in den USA

November 30, 2011 Kategorie - Strafrecht

Erneut ist in den letzten Tagen das Thema Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Minderjährigen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Dafür hat ein Fall aus Deutschland und den USA gesorgt – ein Mann aus Baden-Württemberg wurde dort jetzt zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem er im Frühjahr 2011 im Internet Sex mit einer Elfjährigen bestellt hatte und daraufhin in die USA gereist war.

Dort wollte er das Opfer treffen, der 50-jährige Peter B. aus Baden-Württemberg hatte dazu nicht nur eine Videokamera im Gepäck mit der er das Opfer filmen wollte, auch Kondome, Fessel-Utensilien und ein Beruhigungsmittel hatte er dabei. Auf einer Website hatte er das Opfer zum SM-Sex gemietet und bereits 1200 Dollar dafür bezahlt. Zum Verhängnis wurde ihm nun, dass die Website von Ermittlern des US-Heimatschutzministeriums betrieben wurde. Die Ermittler wollten so Sexualstraftätern auf die Spur kommen. Nach seiner Einreise in die USA wurde B. daher festgenommen.

Nun kam es zum Prozess, B. bekannte sich schuldig, stellte sich jedoch als hilfsbereiten und mitfühlenden Menschen dar. Er hofft, seine Haftstrafe in Deutschland absitzen zu können und sich gleichzeitig einer psychologischen Behandlung unterziehen zu können.

Rechtlicher Hintergrund: in Deutschland wäre eine Website, wie die in den USA geschaltete, nicht erlaubt. Die Falle für mögliche Sexualstraftäter würde eine Anstiftung zur Straftat darstellen. Bei uns konzentrieren sich die Ermittlern daher auf die Beobachtung einschlägiger „echter“ Websites.

Verfassungsgericht kippt Sicherungsverwahrung

Mai 11, 2011 Kategorie - Strafrecht

Das Ende der Sicherungsverwahrung in seiner jetzigen Form verkündeten die Karlsruher Richter Anfang Mai 2011, die jetzige Regelung widerspreche dem Grundgesetz. Zuvor hatte bereits Ende 2009 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die deutsche Regelung, die auch eine nachträgliche und rückwirkend verlängerbare Sicherungsverwahrung ermöglicht, für rechtswidrig erklärt.

Im konkreten Fall hatten vier Sexualstraftäter Verfassungsbeschwerde eingereicht, da sie nach ihrer Haftstrafe zu einer Sicherungsverwahrung verurteilt worden war.
Das Verfassungsgericht hat den Gesetzgeber nun aufgefordert, in den kommenden zwei Jahren ein rechtlich einwandfreies neues Gesetz zu schaffen – bis dahin gelten Übergangsregelungen. Sehr gefährliche Straftäter bleiben also weiter in Sicherungsverwahrung, andere kommen jedoch unter Umständen frei.
Künftig, so das BverfG, muss sich die Sicherungsverwahrung deutlicher vom Strafvollzug unterscheiden als bisher. Hier müssten auch neue Therapieansätze gefunden werden, die Unterbringung insgesamt müsse eher „den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst“ sein als sich an Haftanstalten orientieren. Für eine dauerhafte Sicherungsverwahrung muss künftig eine hochgradige Gefahr für die Bevölkerung durch den Täter ausgehen, ein Richter muss jährlich die Umstände der Sicherungsverwahrung überprüfen.

Zu Beginn des Jahres hatte der Gesetzgeber bereits nachgebessert und die nachträgliche Sicherungsverwahrung abgeschafft. Bei Altfällen blieb sie jedoch zunächst weiter möglich. Hier fordert das BVerfG nun, jeden Einzelfall durch ein Gericht prüfen zu lassen, andernfalls müssten die Betroffenen bis Ende des Jahres entlassen werden.

Die Fälle der vier hier klagenden Täter wurden an die zuständigen Landgerichte zurück überwiesen.

Urteil im Kinderporno-Prozess

Dezember 13, 2010 Kategorie - Allgemein, Strafrecht

Gleich sieben Angeklagte mussten sich Ende November 2010 vor dem Darmstädter Landgericht in einem großen Kinderpornoprozess verantworten. Die Männer haben zwischen 2006 und 2009 in großem Unfang kinderpornografische Dateien über das Internet ausgetauscht haben.

Zwei der Angeklagten gestanden während des Prozesses bereits, nicht nur Bilder getauscht zu haben, sondern auch selbst Kinder missbraucht zu haben.

Entsprechend verhängte das Gericht mehrjährige Haftstrafen. Lediglich ein Angeklagter wurde als minderbelastet eingestuft und erhielt daher eine Bewährungsstrafe.

Der Prozess hatte am Anfang bereits für Aufsehen gesorgt, da sich eine Schöffin als befangen herausstellte. Der Prozess begann daraufhin von Neuem.

Dicker Tourist aus Deutschland fällt hin und Bürgermeister soll zahlen

Oktober 15, 2010 Kategorie - Allgemein, Arbeits- und Sozialrecht, Strafrecht

Schmerzensgeld wegen des Vorwurfs fahrlässiger Körperverletzung: Ein Brückengeländer brach in einer österreichischen Gemeinde unter dem Gewicht eines 115 kg schweren Deutschen zusammen, nun muss der Bürgermeister des Ortes in Österreich eine Strafe zahlen. Das aber will er nicht akzeptieren.

Wien: Ein schwergewichtiger deutscher Urlauber stürzte auf einer kleinen Brücke und nun muss sich ein österreichischer Bürgermeister verantworten. Das Landgericht zu Salzburg verurteilte Engelbert Gnigler, Gemeindebürgermeister des kleinen am Attersee gelegenen Unterach, wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Zahlung von einigen tausend Euro als Schmerzensgeld und Strafe. So berichtete auf seiner Homepage der ORF. Auch Hermann Perner, sein Vorgänger, soll zahlen.

Der Tourist aus Deutschland war vor drei Jahren auf einer Wandertour in der Gegend des Attersees unterwegs. Auf einer kleineren Brücke in einer Schlucht des Burggrabenklamms glitt er aus, worauf hin er gegen das Brückengeländer fiel. Dieses hielt der Wucht des Mannes, immerhin 115 kg schwer, nicht stand. Der Mann rutschte in unwegsames Gelände, wobei er sich den Knöchel brach. Die Staatsanwaltschaft nahm darauf den Bürgermeister sowie seinen Vorgänger in die Verantwortung, weil sie als Gemeindeoberhäupter für die Instandhaltung und Erhaltung von Wegen verantwortlich sind.

Sie wollen jedoch gegen das Urteil Berufung einlegen. Die beiden erhalten zudem Unterstützung von Amtskollegen ihrer Region. Nach einem solchen Urteil würden die Gemeinden wohl konsequenterweise fast alle Brücken rückbauen oder Wege sperren müssen. Für den lokalen Tourismus wäre das eine Katastrophe.