Versuchter SM-Sex in den USA
Erneut ist in den letzten Tagen das Thema Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Minderjährigen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Dafür hat ein Fall aus Deutschland und den USA gesorgt – ein Mann aus Baden-Württemberg wurde dort jetzt zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem er im Frühjahr 2011 im Internet Sex mit einer Elfjährigen bestellt hatte und daraufhin in die USA gereist war.
Dort wollte er das Opfer treffen, der 50-jährige Peter B. aus Baden-Württemberg hatte dazu nicht nur eine Videokamera im Gepäck mit der er das Opfer filmen wollte, auch Kondome, Fessel-Utensilien und ein Beruhigungsmittel hatte er dabei. Auf einer Website hatte er das Opfer zum SM-Sex gemietet und bereits 1200 Dollar dafür bezahlt. Zum Verhängnis wurde ihm nun, dass die Website von Ermittlern des US-Heimatschutzministeriums betrieben wurde. Die Ermittler wollten so Sexualstraftätern auf die Spur kommen. Nach seiner Einreise in die USA wurde B. daher festgenommen.
Nun kam es zum Prozess, B. bekannte sich schuldig, stellte sich jedoch als hilfsbereiten und mitfühlenden Menschen dar. Er hofft, seine Haftstrafe in Deutschland absitzen zu können und sich gleichzeitig einer psychologischen Behandlung unterziehen zu können.
Rechtlicher Hintergrund: in Deutschland wäre eine Website, wie die in den USA geschaltete, nicht erlaubt. Die Falle für mögliche Sexualstraftäter würde eine Anstiftung zur Straftat darstellen. Bei uns konzentrieren sich die Ermittlern daher auf die Beobachtung einschlägiger „echter“ Websites.