Neuregelung bei Hartz IV
Die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV genannt, sollen um 5 Euro auf 364 Euro pro Monat steigen. Das hat am vergangenen Sonntag die Bundesregierung in Berlin bekanntgegeben. Bei den Oppositionsparteien sorgte die Nachricht der geringen Erhöhung für Entrüstung – laut Meinungsumfragen ist die Mehrheit der Deutschen jedoch eher gegen mehr Geld für Hartz IV-Empfänger.
Vorausgegangen war der monatelangen Diskussion um höhere Sätze ein Urteil des Bundesverfassunsgsgerichts. Im Februar 2010 urteilten die Karlsruher Richter, dass die bisherige Berechnung der ALGII-Sätze nicht verfassungskonform sei. Es handele sich nicht um eine transparente Berechnung, die Sätze seien nicht nachvollziehbar. Zur generellen Höhe der Sozialleistung machte das Gericht jedoch keine Angaben. Insbesondere wurden auch die pauschalen Abschläge bei den Regelsätzen für Kinder moniert. Vielmehr seien sachgerechte Berechnungen nötig, rein politische Schätzungen des Bedarfs dürfe es fortan nicht mehr geben.
Die Bundesregierung hatte nach dem Urteil eine schnelle Neuregelung angekündigt. Die jetzt vorgelegten Neuberechnungen basieren auf Daten des Statistischen Bundesamtes, das an Hand des Bedarfs der unteren Einkommensempfänger die nötigen Ausgaben ermittelt hat. Hinzu kommen Sachleistungen für Kinder. Der neuen Regelung müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Aufgrund fehlender eigener Mehrheiten von Union und FDP im Bundesrat sind weitere Änderungen an dem Gesetz nicht ausgeschlossen. Die SPD signalisierte bereits Gesprächsbereitschaft.