Tuning – Wie viel ist erlaubt?

Dezember 16, 2011 Kategorie - Allgemein

Unsachgemäßes Tuning kann teuer werden
Speziell die Tuningbegeisterten unter Ihnen können schnell einmal über die Grenzen des gesetzlich möglichen hinausschießen, so dass es bei einer Verkehrskontrolle übel zur Sache gehen kann. Hier spielt es erst einmal keine große Rolle ob Sie ein Auto Tunen wollen oder doch eher Ihren heiß geliebten Scooter. Denn sobald Sie Veränderungen vornehmen, sollte man darauf achten, ob man dies speziell vom TÜV her abnehmen lassen muss. Zudem sind diese Richtlinien nicht in jedem Land identisch, so dass Sie sich gründlichst überlegen sollten, wohin sie mit Ihrem getunten Auto bzw. Scooter fahren wollen.

Betrachtet man sich einmal das Auto Tuning, so sind die Regeln doch recht einfach. Veränderungen, wie zum Beispiel Klarglas Scheinwerfer oder auch Rückleuchten sind nicht abnahmepflichtig. Denn hierbei bekommen Sie bereits beim Kauf eine beigefügte ABE, wodurch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere überflüssig wird. Wollen Sie hingegen die Leistung des Motors oder von außen sichtbare Teile verändern, so bedarf es unbedingt der Kontrolle und Abnahme beim TÜV. Ist die Abnahme geglückt, so müssen Sie dies nur noch in Ihren Fahrzeugschein nachtragen lassen. Ansonsten droht Ihnen eine Erlischung der Betriebserlaubnis und bei einer plötzlichen Verkehrskontrolle besteht sogar die Gefahr der sofortigen Stilllegung des Wagens. Zudem besagt der Bußgeldkatalog, dass sowohl eine erhebliche Geldstrafe sowie Punkte in Flensburg fällig werden.

Beim Scooter Tuning ist es nicht viel anders. Auch hier dürfen Sie in erster Linie nur die Teile verbauen, die bereits über eine zulässige ABE verfügen. Alles andere muss nach dem Einbau dem TÜV vorgeführt werden, und dieser entscheidet dann, ob die von Ihnen vorgenommenen Umbauten noch legal und nicht gefährlich sind. Von farbigen Standlichtern, einer Unterbodenbeleuchtung oder gar scharfkantigen Riffelblechen sollten Sie hingegen die Finger lassen, da dies absolut unzulässig ist. Ansonsten drohen Geldstrafen und Punkte in Flensburg sowie einer eventuellen Stilllegung des Scooters.

Kündigungsschutzprozess: Überprüfung der Wirksamkeit einer Kündigung

September 29, 2011 Kategorie - Allgemein, Arbeits- und Sozialrecht

Der Ausspruch einer Kündigung ist für den Arbeitgeber nicht immer risikoarm. Denn generell hat ein Arbeitnehmer bei Einhaltung der gesetzlichen Fristen die Möglichkeit, in einem Kündigungsschutzprozess die Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung in Frage zu stellen und gerichtlich überprüfen zu lassen. Wird ein solcher Prozess angestrebt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich dem so genannten Annahmeverzugsrisiko ausgesetzt. Dieses Risiko bedeutet im Klartext, dass der Arbeitgeber – so sich herausstellen sollte, dass die Kündigung unwirksam gewesen ist – den gekündigten Arbeitnehmer weiterhin entlohnen muss, obschon die im Vertrag festgesetzte Kündigungsfrist bereits verstrichen ist.

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IT Recht

Juli 22, 2011 Kategorie - Allgemein, IT Recht

IT Recht

Rechtliche Aspekte der Informatik sind in den verschiedenen Bereichen des IT Recht zusammengeschrieben. Cyberlaw ist ein Begriff, dass die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der kommunikativen, Transaktions-und distributive Aspekte der vernetzten Informations-Geräten und-Technologien verwenden beinhaltet und gegebenenfalls beantwortet. Es ist kein einfacher und klarer Bereich des Rechts, wie z.B. das Eigentumsrecht oder Vertragsrecht. Das IT Recht ist breit gefächert.

Einige führende Themen sind geistiges Eigentum, Privatsphäre, Meinungsfreiheit und die Gerichtsbarkeit. Information Technology Law oder auch IT-Recht genannt, ist eine Reihe von neuen rechtlichen Verfügungen, die derzeit in mehreren Ländern, die Verbreitung von Informationen digital regelt. Diese gesetzlichen Erlasse decken ein breites Spektrum unterschiedlicher Aspekte in Bezug auf Computer-Software, Schutz von Computer-Software, Zugang und Kontrolle von digitalen Informationen, Datenschutz, Sicherheit, Internet-Zugang und die Nutzung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Diese Gesetze wurden als “Papier Gesetze” für “papierlose Umgebung” geschrieben.
Das IT Recht beinhaltet diverse Rechtsgebiete.

Unter anderem das Eigentum im Allgemeinen, einschließlich Urheberrechte, besondere Regeln für Kopierschutz für digitale Medien und die Umgehung solcher Systeme. Das Gebiet von Softwarepatenten ist umstritten, und in vielen Staaten in Entwicklung.
Die Themen der Software-Lizenzen, Endbenutzer-Lizenzverträgen, freie Software-Lizenzen und Open-Source-Lizenzen finden reichlich Diskussion zu der Produkthaftung, Berufshaftpflicht von einzelnen Entwicklern, Gewährleistungen, Vertragsrecht, Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum.In verschiedenen Ländern sind die Bereiche der Computer-und Kommunikationsindustrie geregelt – häufig sehr streng – von staatlichen Stellen.Es gibt Regeln für die Verwendung von Computern und Computer-Netzwerke. Insbesondere gibt es Regeln für den unerlaubten Zugriff, für den Datenschutz und Spam. Kurios ist, dass es auch Grenzen für den Einsatz von Verschlüsselung von Medien gibt, die den Software-Piraten ein Ende setzt.

Der Export von Hardware und Software zwischen bestimmten Staaten ist ebenfalls kontrolliert und klar strukturiert.
Es gibt Gesetze für den Handel im Internet, Steuern, Verbraucherschutz und Werbung.
Es gibt Gesetze, auf die Zensur gegen die Meinungsfreiheit, die Regelung für den öffentlichen Zugang zu Informationen der Regierung und den individuellen Zugang zu Informationen, die durch Privathaushalte stattfinden. Das IT Recht bestimmten u.a. auch die Gerichtsbarkeiten. So kann z.B. der Computer als Beweismittel sichergestellt und verwendet werden. Durch neue Methoden der Überwachung von Behörden wird eine Überwachung ebenfalls möglich. Diese Überwachung wird in der Regel von den Strafverfolgungsbehörden und vor Gericht als Beweismittel verwendet werden.

Urteil im Kinderporno-Prozess

Dezember 13, 2010 Kategorie - Allgemein, Strafrecht

Gleich sieben Angeklagte mussten sich Ende November 2010 vor dem Darmstädter Landgericht in einem großen Kinderpornoprozess verantworten. Die Männer haben zwischen 2006 und 2009 in großem Unfang kinderpornografische Dateien über das Internet ausgetauscht haben.

Zwei der Angeklagten gestanden während des Prozesses bereits, nicht nur Bilder getauscht zu haben, sondern auch selbst Kinder missbraucht zu haben.

Entsprechend verhängte das Gericht mehrjährige Haftstrafen. Lediglich ein Angeklagter wurde als minderbelastet eingestuft und erhielt daher eine Bewährungsstrafe.

Der Prozess hatte am Anfang bereits für Aufsehen gesorgt, da sich eine Schöffin als befangen herausstellte. Der Prozess begann daraufhin von Neuem.