Tuning – Wie viel ist erlaubt?
Unsachgemäßes Tuning kann teuer werden
Speziell die Tuningbegeisterten unter Ihnen können schnell einmal über die Grenzen des gesetzlich möglichen hinausschießen, so dass es bei einer Verkehrskontrolle übel zur Sache gehen kann. Hier spielt es erst einmal keine große Rolle ob Sie ein Auto Tunen wollen oder doch eher Ihren heiß geliebten Scooter. Denn sobald Sie Veränderungen vornehmen, sollte man darauf achten, ob man dies speziell vom TÜV her abnehmen lassen muss. Zudem sind diese Richtlinien nicht in jedem Land identisch, so dass Sie sich gründlichst überlegen sollten, wohin sie mit Ihrem getunten Auto bzw. Scooter fahren wollen.
Betrachtet man sich einmal das Auto Tuning, so sind die Regeln doch recht einfach. Veränderungen, wie zum Beispiel Klarglas Scheinwerfer oder auch Rückleuchten sind nicht abnahmepflichtig. Denn hierbei bekommen Sie bereits beim Kauf eine beigefügte ABE, wodurch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere überflüssig wird. Wollen Sie hingegen die Leistung des Motors oder von außen sichtbare Teile verändern, so bedarf es unbedingt der Kontrolle und Abnahme beim TÜV. Ist die Abnahme geglückt, so müssen Sie dies nur noch in Ihren Fahrzeugschein nachtragen lassen. Ansonsten droht Ihnen eine Erlischung der Betriebserlaubnis und bei einer plötzlichen Verkehrskontrolle besteht sogar die Gefahr der sofortigen Stilllegung des Wagens. Zudem besagt der Bußgeldkatalog, dass sowohl eine erhebliche Geldstrafe sowie Punkte in Flensburg fällig werden.
Beim Scooter Tuning ist es nicht viel anders. Auch hier dürfen Sie in erster Linie nur die Teile verbauen, die bereits über eine zulässige ABE verfügen. Alles andere muss nach dem Einbau dem TÜV vorgeführt werden, und dieser entscheidet dann, ob die von Ihnen vorgenommenen Umbauten noch legal und nicht gefährlich sind. Von farbigen Standlichtern, einer Unterbodenbeleuchtung oder gar scharfkantigen Riffelblechen sollten Sie hingegen die Finger lassen, da dies absolut unzulässig ist. Ansonsten drohen Geldstrafen und Punkte in Flensburg sowie einer eventuellen Stilllegung des Scooters.