Viel Arbeit beim Bundesarbeitsgericht
Rekordzahlen meldet das Bundesarbeitsgericht: noch nie hatte das Gericht mehr Fälle zu klären als 2011. Mehr als 3400 waren es im gesamten Jahr, ein Anstieg fast 40 Prozent. BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt sieht darin einen klaren Trend, immer geringer werde die Bereitschaft sich außerhalb der Gerichte zu einigen. Und auch immer neue EU-Regelungen würden einen großen Teil zu der hohen Fallzahl beitragen. 2012 rechnet das Gericht mit einer ähnlichen Arbeitsbelastung.
Natürlich stechen immer einige Themen heraus: Kündigungen, Altersteilzeit und Altersdiskrimierung stehen in diesem Jahr unter anderem beim BAG auf der Agenda. Letzteres betrifft insbesondere über die Jahre zur Gewohnheit gewordene Regelungen in Arbeits- und Tarifverträgen, wonach älteren Arbeitnehmern mehr Urlaub zusteht als jüngeren. Ob dies erlaubt ist, wird das Bundesarbeitsgericht zu entscheiden haben.
Mit Spannung erwartet wird auch ein Entscheid zum Thema Kettenverträge. Erst vor wenigen Tagen hatte sich der EU-Gerichtshof mit dem Thema befasst. Dort hatten die Richter entschieden, dass auch mehrfache Verlängerungen von befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich erlaubt sind, wenn das Ganze sachlich begründbar ist. Eine Arbeitnehmerin aus Köln hatte geklagt, weil ihr Arbeitsvertrag ganze 13 Mal im Zeitraum von 11 Jahren verlängert worden war. Sie verlangt, in eine Festanstellung übernommen zu werden. Das EU-Gericht verlangt jedoch nun eine Prüfung in jedem Einzelfall, so dass der Fall daher im Herbst wieder bei den Bundesrichtern in Erfurt landen wird.
Einen Anstieg vermelden die Richter beim BAG auch bei den so genannten Nichtzulassungsbeschwerden. Fälle also, in denen die Richter der tieferen Instanz eine Revision nicht zugelassen hatten.