Facebook-Daten im Strafprozess
Facebook und sein Umgang mit europäischem Recht sorgt wieder einmal für Gesprächsstoff, dabei mutet der Fall zunächst ein wenig kurios an: ein 20-jähriger ist wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruch angeklagt, die Staatsanwalt möchte nun an weitere Daten kommen, woraufhin ein Amtsrichter das Facebook-Profil des Angeklagten beschlagnahmen lässt, und zwar gemäß §§ 99, 100 Abs. 1 und 3 S. 2 StPO. Problem an der Sache: Facebook müsste jetzt die privaten Daten des Angeklagten heraus geben, tut dies aber nicht.
Facebook Deutschland reagierte schnell und verwies an die Kollegen in Irland. Dort hat die Europazentrale des sozialen Netzwerks ihren Sitz und nur diese könne die Daten des Accounts herausgeben.
Der Richter schickte daraufhin seinen entsprechenden Beschluss nach Irland – und was passierte? Es passierte nichts, auch nach Monaten kam keine Antwort aus Irland. Erst als die irischen Behörde in Sachen Rechtshilfeersuchen aktiv wurden, reagierte Facebook: das Unternehmen halte sich an amerikanische Datenschutzregeln und könne daher keine Daten an die europäische Justiz herausgeben – anscheinend auch nicht, wenn dadurch Straftäter geschützt werden. Grundsätzlich wolle man jedoch schon mit der deutschen Justiz zusammenarbeiten, so Facebook.
Der 20-jährige konnte am Ende auch ohne die Daten von Facebook verurteilt werden. Die Indizien für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruch hatten ausgereicht. In Zukunft wird sich jedoch vermutlich auch die Politik mit der Frage beschäftigen müssen, wie mit Nutzerdaten von sozialen Netzwerken umgegangen werden kann. Ein Präzedenzfall ist hier erstmal ausgeblieben.