Top-Manager besonders kriminell

Januar 24, 2012 Kategorie - Wirtschaftsrecht

Erschreckende Zahlen hat kürzlich eine Studie zum Thema Wirtschaftsstrafrecht präsentiert: auf über 8 Millionen Euro jährlich beläuft sich durchschnittlich der Schaden, den deutsche Unternehmen durch Wirtschaftskriminalität erleiden, konkret durch Diebstähle und Korruption. Dabei stammen die Täter nicht aus den unteren Unternehmensschichten, sondern sind in der Regel in der oberen Führungsebene zu finden.
Etwa jedes zweites Vergehen wird dabei von einem Mitarbeiter des eigenen Unternehmens begangen – in einer Strafanzeige mündet dies jedoch nicht immer. Hier werden Top-Manager deutlich seltener angezeigt als andere Mitarbeiter – anscheinend herrschen in diesem Punkt in vielen Firmen durchaus unterschiedliche Maßstäbe.

Positiv, so die Studie, seien jedoch die verstärkten Präventionsmaßnahmen gegen Korruption etc. Mehr als die Hälfte der größeren Unternehmen habe danach ein Anti-Korruptionsprogramm, was in den vergangenen Jahren zu einem Rückgang der Fallzahlen geführt hat. Nicht diesem Trend gefolgt ist die durchschnittliche Schadenshöhe. Sie beträgt durchschnittlich mehr als 8 Millionen Euro, nach dem es wenige Jahre zuvor noch weniger als 6 Millionen Euro waren. Als Grund nennt die Studie hier allerdings kein im Schnitt signifikant höheres Schadensniveau, sondern eine Reihe von Einzelfällen, die den Durchschnitt stark beeinflusst haben. Und auch die Aufklärung der Fälle habe für steigende Kosten gesorgt.

Deutlich gestiegen ist in den vergangenen Jahren zu dem das Bewusstsein für Wirtschaftskriminalität. Insbesondere die Auswirkungen auf das Firmen-Image sind deutlich in den Vordergrund gerückt und werden von vielen Unternehmen als ein Hauptgrund für die Bekämpfung von Korruption angesehen

Rückgabebedingungen im Einzelhandel nach Weihnachten

Januar 09, 2012 Kategorie - Allgemein

Nicht nur vor Weihnachten darf sich der Einzelhandel über einen guten Umsatz freuen, sondern auch in den Wochen nach dem Fest sind immer noch viele in Kauflaune und lösen entweder ihren Gutschein ein, oder aber tauschen auch Geschenke um. Nicht selten kommt es dazu, dass man etwas doppelt unter dem Weihnachtsbaum findet, oder das Geschenk nicht passt bzw. nicht gefällt. In einem solchen Fall geht es bei einem Umtausch immer darum, um welche Produktkategorie es sich handelt, denn auch hier gibt es rechtliche Bedingungen, an welche Kunde und die Unternehmen sich halten müssen.

Während man Elektrogeräte auch nach 6 Monaten noch schnell und ohne großen Nachweis bei einem Mangel umtauschen kann, muss man Bücher, Bekleidung und Spielzeug schnell wieder zurück in den Laden bringen, denn hier hat der Einzelhandel oft eine Frist von 14 Tagen gesetzt, in welchen die Produkte gegen den Kaufbeleg umgetauscht werden. Hierbei muss es nicht unbedingt der Kassenbon sein, sondern auch die Kreditkartenabrechnung kann man vorlegen. Der Einzelhandel ist nicht gezwungen Ware zu reklamieren, aber die meisten Unternehmen nutzen diesen Service um Kunden zu gewinnen und auch entsprechend am Markt auftreten zu können. Aus diesem Grund kann es beim Kauf von Geschenken auch ratsam sein, alle Bons beisammen zu halten, damit man diese im Notfall ausgeben kann.

Weihnachten ist eine wichtige Zeit für die Unternehmen und Bücher und Bekleidung werden immer noch gerne umgetauscht. Hält man sich an die Fristen, dann bekommt man das Geld entweder ausgezahlt oder aber kann sich ein anderes Produkt in einer neuen Farbe oder Größer aussuchen.

Pferdehaftpflicht im Rechtscheck

Januar 06, 2012 Kategorie - Privatrecht

Pferdebesitzer müssen eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen, um Ihr Vermögen zu schützen, denn Pferde können teure Schäden an Gegenständen und Personen verursachen. Die Angebote von diversen Versicherungsanbietern unterscheiden sich jedoch teils stark in ihren Leistungen. Bevor Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen sollten Sie sich daher über den Leistungsumfang, die Versicherungssummen und die Versicherungskosten verschiedener Anbieter informieren. Des Weiteren ist es wichtig, dass Ihnen bewusst ist, welche Leistungen Sie tatsächlich benötigen und welche die Versicherungskosten nur unnötig in die Höhe treiben.

Check der Leistungen

Nicht alle Menschen, die mit dem Pferd in Kontakt kommen, sind automatisch in der Haftpflichtversicherung berücksichtigt. So werden in vielen Versicherungen beispielsweise die Lebensgefährten des Versicherungsnehmers nicht versichert. Wenn Sie eine Pferdehaftpflicht Versicherung abschließen, achten Sie darauf, dass all die Menschen, die mit Ihrem Pferd in Kontakt kommen auch ausreichend versichert sind.

Abgesehen davon muss Ihr Pferd für Vereinszwecke und Vereinsveranstaltungen versichert sein, wenn des denn an solchen teilnimmt. Auch die Deckung von Auslandsaufenthalten sollte in den Leistungen enthalten sein, wenn Sie mit Ihrem Pferd in den Urlaub oder zu Internationalen Turnieren reisen möchten.

Deckungssumme und Selbstbeteiligung

Die Deckungssumme der unterschiedlichen Versicherungspolicen variiert von 1.000.000 Euro bis zu 15.000.000 Euro. Diese hohen Summen sind auch berechtigt, denn Pferde können aufgrund ihrer Kraft und ihres Temperaments sehr schnell einen hohen Schaden verursachen. Insbesondere der Schaden an Personen und eventueller Lohnausfall über einen langen Zeitraum sind besonders teure Versicherungsfälle. Es empfiehlt sich, eine Versicherungssumme von mindestens 3.000.000 Euro abzuschließen, da mit dieser Summe, die meisten Schadenssummen gedeckt werden können. Allerdings gibt es auch recht günstige Policen, die einen wesentlich höhere Deckungssumme bieten.

Ein weiteres wichtiges Kriterium der Pferdehaftpflichtversicherung ist letztendlich der Preis der Police. Bei einer Selbstbeteiligung zwischen 100 und 200 Euro ist der Versicherungspreis vergleichsweise gering. Sie sollten daher in Erwägung ziehen, eine Police mit Selbstbeteiligung abzuschließen. Zwar wird Ihnen bei Schadensfall eine einmalige Rechnung ausgestellt, allerdings lohnt dies sich meist, dank dem geringen Jahresbeitrag.

Tuning – Wie viel ist erlaubt?

Dezember 16, 2011 Kategorie - Allgemein

Unsachgemäßes Tuning kann teuer werden
Speziell die Tuningbegeisterten unter Ihnen können schnell einmal über die Grenzen des gesetzlich möglichen hinausschießen, so dass es bei einer Verkehrskontrolle übel zur Sache gehen kann. Hier spielt es erst einmal keine große Rolle ob Sie ein Auto Tunen wollen oder doch eher Ihren heiß geliebten Scooter. Denn sobald Sie Veränderungen vornehmen, sollte man darauf achten, ob man dies speziell vom TÜV her abnehmen lassen muss. Zudem sind diese Richtlinien nicht in jedem Land identisch, so dass Sie sich gründlichst überlegen sollten, wohin sie mit Ihrem getunten Auto bzw. Scooter fahren wollen.

Betrachtet man sich einmal das Auto Tuning, so sind die Regeln doch recht einfach. Veränderungen, wie zum Beispiel Klarglas Scheinwerfer oder auch Rückleuchten sind nicht abnahmepflichtig. Denn hierbei bekommen Sie bereits beim Kauf eine beigefügte ABE, wodurch eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere überflüssig wird. Wollen Sie hingegen die Leistung des Motors oder von außen sichtbare Teile verändern, so bedarf es unbedingt der Kontrolle und Abnahme beim TÜV. Ist die Abnahme geglückt, so müssen Sie dies nur noch in Ihren Fahrzeugschein nachtragen lassen. Ansonsten droht Ihnen eine Erlischung der Betriebserlaubnis und bei einer plötzlichen Verkehrskontrolle besteht sogar die Gefahr der sofortigen Stilllegung des Wagens. Zudem besagt der Bußgeldkatalog, dass sowohl eine erhebliche Geldstrafe sowie Punkte in Flensburg fällig werden.

Beim Scooter Tuning ist es nicht viel anders. Auch hier dürfen Sie in erster Linie nur die Teile verbauen, die bereits über eine zulässige ABE verfügen. Alles andere muss nach dem Einbau dem TÜV vorgeführt werden, und dieser entscheidet dann, ob die von Ihnen vorgenommenen Umbauten noch legal und nicht gefährlich sind. Von farbigen Standlichtern, einer Unterbodenbeleuchtung oder gar scharfkantigen Riffelblechen sollten Sie hingegen die Finger lassen, da dies absolut unzulässig ist. Ansonsten drohen Geldstrafen und Punkte in Flensburg sowie einer eventuellen Stilllegung des Scooters.