Facebook-Daten im Strafprozess

Mai 08, 2012 Kategorie - IT Recht, Strafrecht

Facebook und sein Umgang mit europäischem Recht sorgt wieder einmal für Gesprächsstoff, dabei mutet der Fall zunächst ein wenig kurios an: ein 20-jähriger ist wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruch angeklagt, die Staatsanwalt möchte nun an weitere Daten kommen, woraufhin ein Amtsrichter das Facebook-Profil des Angeklagten beschlagnahmen lässt, und zwar gemäß §§ 99, 100 Abs. 1 und 3 S. 2 StPO. Problem an der Sache: Facebook müsste jetzt die privaten Daten des Angeklagten heraus geben, tut dies aber nicht.
Facebook Deutschland reagierte schnell und verwies an die Kollegen in Irland. Dort hat die Europazentrale des sozialen Netzwerks ihren Sitz und nur diese könne die Daten des Accounts herausgeben.

Der Richter schickte daraufhin seinen entsprechenden Beschluss nach Irland – und was passierte? Es passierte nichts, auch nach Monaten kam keine Antwort aus Irland. Erst als die irischen Behörde in Sachen Rechtshilfeersuchen aktiv wurden, reagierte Facebook: das Unternehmen halte sich an amerikanische Datenschutzregeln und könne daher keine Daten an die europäische Justiz herausgeben – anscheinend auch nicht, wenn dadurch Straftäter geschützt werden. Grundsätzlich wolle man jedoch schon mit der deutschen Justiz zusammenarbeiten, so Facebook.

Der 20-jährige konnte am Ende auch ohne die Daten von Facebook verurteilt werden. Die Indizien für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Wohnungseinbruch hatten ausgereicht. In Zukunft wird sich jedoch vermutlich auch die Politik mit der Frage beschäftigen müssen, wie mit Nutzerdaten von sozialen Netzwerken umgegangen werden kann. Ein Präzedenzfall ist hier erstmal ausgeblieben.

Die Familie richtig absichern

April 02, 2012 Kategorie - Allgemein

Wer die eigene Familie finanziell absichern will, sollte auch den Gedanken der Risikolebensversicherung im Hinterkopf behalten. Auf diese Art und Weise besitzt man eine Möglichkeit, die eigenen Lieben auch nach seinem Tod hinaus zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die eigene Beerdigung nicht zum finanziellen Ruin führt. Günstige Risikolebensversicherungen gibt es wie Sand am Meer, man muss nur danach suchen und sichergehen, dass die Konditionen gut sind. Man sollte also eine leistungsstarke Police in der Hinterhand haben, die finanzielle Einschnitte und Schicksalsschläge wenigstens auf gewisse Art und Weise absichern kann. Das Prinzip dieser Form der Versicherung ist simpel: der Kunde wählt in der Police eine Versicherungssumme, die nach seinem Tod an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.
Leistungen bei der Risikolebensversicherung
Die richtige Risikolebensversicherung finden, kann sich als schwieriger herausstellen, als man dies eigentlich gedacht hätte. Einige diverse Angebote kann man unter anderem auch im Internet finden, beispielsweise unter www.guenstige-risikolebensversicherung.de. Jedoch ist es hier wichtig, dass man sich über die entsprechenden Konditionen informiert, so dass es hier zu keinerlei bösen Überraschungen kommen kann. Normalerweise haben sich die Leistungen der Risikolebensversicherung mittlerweile sehr angeglichen, so dass es keinerlei größere Unterschiede mehr geben dürfte. Das heißt im Endeffekt natürlich auch, dass ein guter Versicherungsschutz für die Familie nicht teuer sein muss, daher ist es durchaus ratsam, wenn man sich nach dem Versicherungsbetrag richtet und danach dann die Leistungen genauer beachtet. Ebenfalls interessant ist natürlich die Tatsache, dass man als Frau normalerweise bei der Risikolebensversicherung weniger zahlt als Männer, was an der höheren Lebenserwartung der Frauen liegt.
Die Gesundheitsprüfung

Normalerweise ist es möglich, dass man die Prämie merklich drücken kann, besonders wenn man sich ein wenig auskennt. So gibt es vor Abschluss der Risikolebensversicherung die sogenannte Gesundheitsprüfung. So sind Nichtraucher gerne gesehen und müssen im Gegensatz zu den Rauchern auch weniger Beitrag zahlen. Auch wenn man Krankheiten hat, gibt es einen sogenannten Risikozuschlag. Dies ist unter anderem der Fall, wenn man an Übergewicht oder Bluthochdruck leidet. Eine gesunde Lebensführung zahlt sich also durchaus aus und sollte dementsprechend in die Wege geleitet werden. Des Weiteren ist es als lohnend anzusehen, wenn man die Lebensversicherung frühzeitig abschließt. Denn je älter der Versicherte, umso höher ist im Regelfall dann auch die Prämie, die man zahlen muss.

Mehr Hinrichtungen 2011

März 27, 2012 Kategorie - Allgemein

Erschreckende Zahlen präsentiert die Menschenrechtsorganisation Amnesty International: fast 700 mal wurden im vergangenen Jahr Menschen weltweit hingerichtet, deutlich mehr als noch 2010. Dabei sank die Zahl der Länder weiter, die überhaupt noch die Todesstrafe anwenden, doch gerade jene, die es tun, haben 2011 mehr Gebrauch davon gemacht. Selbst in Europa existiert noch ein Staat: Weißrussland war erst vor wenigen Tagen unrühmlich in die Schlagzeilen geraten, als es zwei mutmaßliche Attentäter hinrichtete. Die Schuld der beiden war umstritten. Entsprechend groß viel die internationale Kritik aus.

Insgesamt machten 2011 20 Länder von der Todesstrafe Gebrauch, 141 Staaten haben sie dagegen inzwischen offiziell abgeschafft oder setzen sie nicht mehr um. Dazu gehört auch Japan, das nach wie vor regelmäßig Menschen zum Tode verurteilt, dies aber nicht umsetzt. Ganz oben in der Statistik von Amnesty steht jedoch Iran. 360 Fälle soll es dort 2011 gegeben haben, mehr sind durchaus möglich. Als Gründe für die Todesstrafe werden hier zum Beispiele Ehebruch und Homosexualität genannt. Hingerichtet wird auch in anderen Ländern des Nahen Ostens wie Irak und Saudi-Arabien.

Besonders besorgniserregend sei jedoch die Situation in China – Amnesty geht hier sogar von mehreren tausend Hinrichtungen pro Jahr aus – die Dunkelziffer ist kaum einschätzbar. Zu groß ist das Geheimnis, dass in China um diese Sache gemacht wird. Amnesty befürchtet, dass in vielen Fällen kein rechtsstaatliches Verfahren zur Anwendung kam.

Positiv erwähnt Amnesty International Lettland. Das Land hat zum 1.1.2012 die Todesstrafe auch offiziell abgeschafft.

Vor der Planung einer Internetpräsenz über rechtliche Möglichkeiten informieren

März 08, 2012 Kategorie - IT Recht

Planen Sie eine eigene Homepage müssen Sie sicher gehen, dass Sie alle rechtlichen Belange bedenken und eine transparente, überschaubare Homepage mit wichtigen Fakten und Daten anbieten. Das Impressum gibt Auskunft über Ihre Person und gehört bei einer privaten, wie bei einer gewerblichen Homepage immer dazu. Eine Website ohne Impressum darf nicht veröffentlicht werden und widerspricht der Gesetzgebung für Internet-Präsentationen. Ebenso wichtig sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese spielen bei gewerblichen Websites eine besonders große Rolle und müssen der geforderten Form entsprechen, sowie alle Informationen zum Unternehmer, dem Gerichtsstand und der steuerlichen Erfassung enthalten.

Rechtliches vom Fachmann prüfen lassen

Haben Sie die Homepage soweit ins Leben gerufen und möchten Sie im Internet hochladen, sollten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Fachmann prüfen lassen. Hier spielen selbst kleine Details eine große Rolle und sind maßgeblich dafür verantwortlich, ob die Homepage im Falle einer Diskrepanz mit einem Kunden den rechtlichen Anforderungen standhält.
Während Sie auf das Essen von Lieferando warten können Sie online nach einem Anwalt oder Steuerberater in Ihrer Region suchen und per Email einen Termin für die Überprüfung beantragen. Sie gehen mit einer fachkundigen Überprüfung auf Nummer sicher und sorgen für eine rechtliche Bindung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Verträge im Internet sind ohne Unterschrift gültig

Weisen Sie potenzielle Kunden in den Geschäftsbedingungen unbedingt darauf hin, dass im Falle einer Bestellung ein rechtlich bindender Vertrag zu Stande kommt. Mit der eingegangenen Bestellung des Kunden wurde ein Kaufvertrag geschlossen, an den sich beide Vertragsparteien zu halten haben. Sie stehen in der Pflichterfüllung, bestellte Waren und Dienstleistungen im vorgegebenen und überschaubaren Rahmen zu erbringen und der Kunde hat die Pflicht, Zahlungen und Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.
Während Sie zu Ihrer Obstschale greifen und das Geschriebene Revue passieren lassen, können Sie die Bedingungen noch einmal durchlesen und auf ihren Inhalt und die Richtigkeit der Aussagen konkret überprüfen.